Kennzeichnung von Schiffsausrüstung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/608

22.11.2022
214/90/EU

Am 19. April 2018 wurde von der Europäischen Komission mit der Durchführungsordnung (EU) 2018/608 (gestützt auf die Richtline 2014/90/EU) eine neue Verordnung erlassen, die die technischen Kriterien für die Kennzeichnung von Schiffsausrüstungen beschreibt.

Diese Maßnahmen wurden getroffen, um die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Umweltverschmutzung durch Schiffe zu verringern und sollen mit elektronischer Kennzeichnung der Ausrüstung erreicht werden.

Laut Artikel 2 Punkt a kann diese Kennzeichnung auch mit RFID-Transpondern durchgeführt werden, welche dauerhaft an Schiffsausrüstung angebracht werden. Der Transponder muss dabei in Übereinstimmung mit ISO/IEC 18000-6:2004 Typ C stehen und einen ausreichend großen Speicher besitzen um den passenden Code aufzunehmen.

Wir bieten die passenden RFID Transponder nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/608 zur Kennzeichnung der Schiffsausrüstungen an.

Gerne beraten wir Sie! Rufen Sie uns unter 02161-6978570 an oder nutzen das Kontaktformular unter https//www.rfidsolutions.de/kontakt/ .